Handwagen

Ein beladener Leiterwagen

Ein Handwagen ist ein unmotorisiertes Gefährt, mit dem Fußgänger Lasten durch Zug oder Schub transportieren können. Es gibt verschiedene Ausführungen, die nach Anzahl von Rädern und Achsen unterschieden werden. Als Handwagen werden vierrädrige Gefährte bezeichnet. Geschoben werden beispielsweise Einkaufswagen, Kinderwagen, Puppenwagen und Marktchaise. Ein Handwagen mit geleitertem Aufbau ist ein kleiner Leiterwagen. Handkarren haben dagegen ein bis drei Räder.

Handwagen als Gartenschmuck, 2017

Handwagen dürfen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wobei der Gesetzgeber in Deutschland in § 65 Abs. 1 Satz 2 StVZO bestimmt, dass diese keine Bremse benötigen.

Bei Dunkelheit muss ein Handwagen beleuchtet sein. Das wird in § 17 StVO Absatz 5 verfügt: „Wer zu Fuß geht und […] Handfahrzeuge mitführt, hat mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.“ Siehe auch § 66a StVZO Absatz 1 Satz 3. An diese Leuchte werden keine weiteren Anforderungen gestellt. Ein Windlicht oder eine Fackel würden genügen. Taschenlampen sind hingegen ungeeignet, da sie nur in eine Richtung leuchten und zudem oft blenden.

Verschiedene Handwagen werden auch in der Armee benutzt, so bei der Bundeswehr als Transportkarre Sanitätsausstattung beim fußbeweglichen Arzttrupp, als Handwagen 4-Rad 0,5 t Plattform[1], als Fernmeldegeräte-Karre[2], Stirnbügelhandwagen für elo-Geräte[3], Prüfgerätewagen Elo[4] oder Stirnwandwagen 500 kg Tragfähigkeit[5].

  1. Versorgungsnummer 3920-0009
  2. Versorgungsnummer 3920-0013
  3. Versorgungsnummer 3920-0016
  4. Versorgungsnummer 3920-0028
  5. Versorgungsnummer 3920-0023

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